Überprüfung von Steigschutzeinrichtungen

Steigschutzeinrichtungen müssen ebenfalls wie Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 906 überprüft werden.

Diese Überprüfung bieten wir, als zertifiziertes Unternehmen, für Steigschutzeinrichtungen z.B. an Windenergieanlagen, Schornsteinen, Antennenmasten, Gebäuden, Hochregallagern etc. an.

Für weitere Fragen rund um die Überprüfung von Ihren Steigschutzeinrichtungen und Preisen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.